Alten- und Krankenpflege:

Im Rahmen der Pflegeversicherung bieten wir Ihnen professionelle Pflege:

  • Unterstützung beim An- und Ausziehen
  • Körperpflege
  • Mobilisation, Geh- und Bewegungsübungen
  • Lagerung und Prophylaxen (Dekubitus, Kontrakturen, Pneumonie u.a.)
  • Nachbehandlung nach Krankenhausaufenthalt
  • Anleitung der pflegenden Angehörigen
  • u.a.

Haushaltshilfe

  • Hauswirtschaftliche Betreuung
  • Hilfe beim Einkaufen
  • Hilfe bei der Haushaltsführung
  • Zubereitung von Mahlzeiten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Vermittlung von Mahlzeiten-Lieferservice

Verhinderungspflege

Sind pflegende Angehörige im Urlaub oder verhindert, übernehmen wir in dieser Zeit die Pflege in Ihrer häuslichen Umgebung stunden- oder tageweise. Die Pflegekasse gewährt für die tageweise Pflege Leistung bei Patienten mit Pflegegrad einen Gesamtbetrag von 1612 € jährlich für maximal 28 Tage im Jahr. Zusätzliche Mittel können aus Ansprüchen für Kurzzeitpflege übertragen werden, wenn diese nicht dafür verwendet werden.

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Die Pflegeversicherung gewährt bei zu Hause betreuten Patienten mit Demenz, psychiatrischer Erkrankung oder geistiger Behinderung Betreuungsleistungen (Entlastungsleistungen). Diese werden gezahlt im Rahmen der Pflegeversicherung nach §45b SGB XI, wenn ein Pflegedienst diese Leistungen erbringt. Sie sind nicht der Höhe des Pflegegrades abhängig und betragen monatlich125 €.

Gerne bieten wir Ihnen Betreuungsstunden bei Ihnen zu Hause an. Unsere geschulten Mitarbeiter für Sie da.

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Personen, die Pflegegeld erhalten und zu Hause von Privatpersonen gepflegt werden, müssen in bestimmten Abständen – je nach Höhe des gewährten Pflegegrads -, einen Pflegedienst für einen Beratungstermin nach Hause kommen lassen. Gerne übernehmen wir dieses Beratungsgespräch, vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Weitere Informationen zur Pflegeversicherung (Voraussetzungen, Pflegegrade, Pflegegeld etc.) finden Sie auch auf der Website der AOK